Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsabbruch ist in Österreich ein Straftatbestand. Bis zur 16. Woche wird dieser nicht geahndet. Für die katholischen Spitäler ist dies ein Grund solche Eingriffe nicht durchzuführen. Auch Krankenkassen bezahlen einen Schwangerschaftsabbruch nicht. Daher fordern internationale ExpertInnen bei einer Veranstaltung des Museums für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch (MUVS) am 26. Mai 2015, u.a. diesen Strafbestand aus dem Strafgesetzt zu streichen.
Weitere Informationen unter http://de.muvs.org/museum/podiumsdiskussion/
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