Fachkräftemangel am österreichischen Arbeitsmarkt
GO-News/ÖGB) ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer präsentierte die Ergebnisse des ÖGB-Bundesvorstands vom 23. Februar 2007 in einer Pressekonferenz:
Information zum “veröffentlichten” Fachkräftemangel am österreichischen Arbeitsmarkt
Die Arbeitslosenstatistik weist für das Jahr 2006 rund 84.600 (für Jänner 2007 113.600) Arbeitslose mit Lehrabschluss- bzw. Meisterprüfung auf. Allein im metallverarbeitetenden Sektor [Schlosser, Werkzeugmacher, Maschineneinrichter, Metallbearbeiter (z.B. Dreher, Fräser), Spengler, Rohrinstallateure und Metallverbinder (Schweißer)] sind österreichweit fast 6.100 Facharbeiter und Meister arbeitslos (Jänner 2007: 8.400). Im Weiteren suchen ca. 2.800 Elektriker und Elektrikermeister Arbeit (Jänner 2007: 3.100) und selbst der boomende Baubereich weist knapp 12.600 arbeitslose Baufacharbeiter und Meister aus (Jänner 2007: 30.300).
Auch im stets nach Fachkräfte ringenden Hotel- und Gaststättenbereich finden sich im Jahresdurchschnitt über 10.200 arbeitssuchende Fachkräfte im Arbeitslosenregister (Jänner 2007: 8.100).
Die Betriebe bilden außerdem nach wie vor zuwenig Lehrlinge aus – stellen aber andererseits einen Facharbeitermangel fest, obwohl die Zahl der arbeitslosen Facharbeiter – wie dargestellt im technischen und auch anderen Bereichen erschreckend hoch ist.
Den rund 18.500 Lehrstellensuchenden stehen zum Jänner 2007 knapp 3.000 gemeldete offene Lehrstellen gegenüber.
Aus den letztverfügbaren Daten Jänner 2007 geht hervor, dass zwar der Bestand an sofort verfügbaren Lehrstellensuchenden österreichweit um 323 oder 6,2 % zurückgegangen ist – jedoch die Zahl der sich in kurzfristigen Schulungen befindlichen Jugendlichen im Alter von 15-19 Jahre um 376 oder 7,2 % erhöht hat, sodass im Ergebnis die Zahl der sofort eine Lehrstelle suchenden Jugendlichen insgesamt im Vorjahresabstand um 53 oder 0,5 % auf 10.543 erhöht hat.
Zählt man die zum Jänner 2007 in JASG-Maßnahmen befindlichen 7.956 Lehrgangsteilnehmer hinzu befinden sich insgesamt 18.499 Jugendliche auf der Suche nach einer betrieblichen Lehrstelle, d.s. um 926 oder 5,3 % mehr als zum Jänner 2006.
Aber nicht nur im “Facharbeiterbereich” sondern auch auf der höheren Qualifikationsebene besteht eine hohe Arbeitslosigkeit. So beträgt der Bestand an arbeitslosen Absolventen aus den technischen Schulen, Fachhochschulen und technischen Hochschulen/Universitäten im Schnitt des Jahres 2006 bei:
• Mittleren technischen Schulen 1.158 (Jänner 2007 1.278)
• Höheren technischen Schulen 3.801 (Jänner 2007 4.082)
• Fachhochschulen 644 (Jänner 2007 737)
• Technische Hochschulen/Universitäten 561 (Jänner 2007 563)
Zum Gesamtstand von rund 6.200 “Technikern” (Jänner 2007: 6.700) wären beispielsweise noch rund 1.500 Abgänger von sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien (Jänner 2007: 1.600); rund 1.100 Abgänger naturwissenschaftlicher Studien (Jänner 2007: 1.100) zu nennen.
Das zeigt, dass man nicht von einem allgemeinen Fachkräftemangel sprechen kann.
Außerdem stehen für den Fall eines aus dem im Inland befindlichen Fachkräftereservoir – auch nicht über kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen – abdeckbaren Bedarf zwei Wege offen, um ausländischen Fachkräfte bewilligt zu bekommen.
1. Über die sog. Schlüsselkräftequote, die 2006 österreichweit zu knapp 90 % ausgeschöpft wurde. Allerdings müssen für unselbstständige Schlüsselkräfte ordentliche Löhne gezahlt werden (60 % der Höchstbeitragsgrundlage d.s.: für 2007 EUR 2.304).
2. Außerdem ist es nach wie vor möglich – nach Prüfung der Arbeitsmarktlage – eine Beschäftigungsbewilligung nach § 4 Abs. 6 AuslBG zu erteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Regionalbeirat im AMS die Erteilung einhellig befürwortet.
Der Vollständigkeit halber sei auch noch auf die Möglichkeit der Anwerbung von Fachkräften aus den (alten) EU-Mitgliedstaaten hingewiesen, von der in Bezug auf deutsche Arbeitskräfte ohnehin starker Gebrauch gemacht wird.
Für weitere Lockerung der Zutrittsbedingungen besteht also kein Bedarf. Die Strategie, einen Fachkräftemangel herbeizureden, wo im Grunde genommen keiner besteht, ist nicht neu. Schon 1999 wurde dies im IT-Sektor versucht, mit der Folge, dass in den darauf folgenden Jahren die Arbeitslosenbestände stark angestiegen sind.
Der o.a. Behauptung, es herrsche ein mit dem bestehenden Instrumenten nicht abdeckbarer Fachkräftemangel, ist in die Reihe jener “taktischen Versuche” einzuordnen, das “Übergangsregime” einzuschränken und das im Grunde bestehende Arbeitskräfteüberangebot – auch im Fachkräftebereich – längerfristig abzusichern.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
1. Durch organisierte illegale Beschäftigung gehen in Österreich Jahr für Jahr viele Milliarden Euro an nichtgeleisteten Steuern und Sozialversicherungsbeträgen verloren.
Seit Jahren nehmen organisierte Formen der Schwarzarbeit zu – insbesondere in der Form, dass Unternehmen mit der Absicht gegründet werden, durch spätere Insolvenz Sozialversicherungsträger, Finanz und Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zum eigenen Vorteil zu schädigen.
Neuere Formen zielen auf die Umgehung von in den EU-Beitrittsverträgen enthaltenen Übergangsbestimmungen durch Scheinselbstständigkeit ab, sowie auf Lohndumping bei der Entsendung von Arbeitskräften aus dem Ausland.
2. Für den ÖGB war die Bekämpfung – insbesondere der “organisierten Schwarzarbeit” stets ein wichtiges Anliegen. Die im Regierungsprogramm zu diesem Thema enthaltenen Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet diese Formen der Schwarzarbeit zu bekämpfen und werden daher begrüßt.
3. Im Regierungsprogramm enthaltene Maßnahmen:
a. Haftung des Generalunternehmers für Sozialversicherungsbeiträge des von ihm beauftragten Subunternehmers als Bürge gemäß § 1355 ABGB
Der Generalunternehmer wird durch diese Bürgenstellung stärker auf die handelnden Personen des Subunternehmers und auf deren Kostenkalkulation achten.
Wichtig wäre jedoch auch, dass der Generalunternehmer in Bezug auf die Entgeltforderungen der Arbeitnehmer des Subunternehmers haftet, wenn dieses insolvent wird.
b. Sozialversicherungsrechtliche Anmeldung vor Arbeitsaufnahme
Diese wichtige, vom ÖGB schon lange geforderte Maßnahme sollte noch im Rahmen der 67. Novelle zum ASVG umgesetzt werden und braucht begleitende Regelungen, um auf nicht korrekt anmeldende Unternehmer eine ausreichende Abhaltewirkung auszuüben. Dazu ist sowohl eine Verschärfung der Sanktion als auch eine Erhöhung der Kontrolldichte notwendig.
c. Verstärkte Kontrolle der Ausländerbeschäftigung und der nach Österreich entsandten Arbeitskräfte sowie die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bezüglich der Entsende-RL
Da eine behördliche Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen der nach Österreich entsandten Arbeitskräfte derzeit nicht stattfindet, sind einerseits verstärkte Kontrollen und andererseits Verbesserungen im Zusammenhang mit der Entsende-RL notwendig.
d. Kontrolle von allen neu gegründeten Bauunternehmen
Derartige Maßnahmen führen zu einer Verbesserung der Kontrolle, weil bereits bei der Gründung von Unternehmen zweifelhafte Handlungen zumindest eine verstärkte Prüftätigkeit nach sich ziehen.
e. Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Scheinselbstständigkeit
Die stark zunehmende Verrichtung von Arbeiten (z.B. im Innenausbau) durch formal Selbstständige – tatsächlich jedoch unselbstständig tätige Arbeitskräfte – zur Umgehung der Übergangsbestimmungen muss wirksam bekämpft werden.
Dazu dienen sowohl die Prüfung verdächtiger Gewerbeanmeldungen, wie auch eine verstärkte Kontrolle und Behördenzusammenarbeit sowie bestimmte Formen der Beweislastumkehr.
Im Widerspruch zur Verhinderung der Scheinselbstständigkeit steht auch die geplante 2. Teilgewerbeverordnung. Mit dieser Verordnung wird u.a. der Zugang im Rahmen der selbstständigen Gewerbeausübung gerade zu den Tätigkeitsbereichen erleichtert, in denen sich Scheinselbstständigkeit verbreitet hat. Die geplante Novelle fördert somit die Flucht aus den Arbeitsrecht und das Unterlaufen der Übergangsbestimmung und sollte daher überarbeitet werden.
f. Straftatbestände im “Sozialbetrugsgesetz” realitätsnäher gestalten
Neben einer verstärkten Kontrolle müssen die Sanktionen selbst für den Betriebsinhaber ökonomisch “spürbar” werden, um eine ausreichende Abhaltewirkung zu erreichen.
g. Strengere Sanktionen gegen pfuschende Arbeitslose
Hier muss im Sinne der VfGH-Judikatur auf die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen und auf das Doppelbestrafungsverbot geachtet werden.
Ingesamt ist festzuhalten, dass diese geplanten Maßnahmen nur dann wirksam werden, wenn sie konsequent – d.h. ohne wesentliche Ausnahmen und Einschränkungen oder sonstigen Verwässerungen – gesetzt werden. Das 2005 in Kraft getretene Sozialbetrugsgesetz kann hier als negatives Beispiel dienen. Der ursprüngliche Entwurf zu diesem Gesetz wurde nämlich im Verlauf der parlamentarischen Behandlung derart verwässert, dass eine effektive Bekämpfung nicht möglich war.
Kontakt: alaswani@okto.tv